26.10.2011
Neben einigen Verbesserungen seien im wesentlichen die Option für die Kürzung der Sonderentgelte erwähnt, sowie die Ankündigung der Option Archivierung die in Kürze freigegeben wird.
Gemäß § 4 EFZG darf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit gekürzt werden. Diese Option ist nun auch in Rimini möglich. Rimini berechnet den Kürzungsbetrag anhand der Formel „(Jahresentgelt : Arbeitstage) * ¼ * Fehltage = Kürzungsbetrag“. Somit darf das Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld pro Kranktag um bis zu ¼ des ermittelten Tagesentgelts verringert werden. Damit die Kürzung durchgeführt werden darf muss diese im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters geregelt sein. Ein Fenster mit der Auswertung und dem Ergebnis der Kürzung erscheint im Juni (Urlaubsgeld) bzw. November (Weihnachtsgeld) automatisch beim Monatsausgleich.
Die schon vor langer Zeit angekündigte Archivierung nähert sich der Vollendung.
Mit der Archivierung wird es möglich sein den Datenbestand aufzuteilen. Einen Aktiv-Stand, der nur die aktuellen Daten inklusive einer einstellbaren Historie beinhaltet, sowie einen Archiv-Stand, der immer den gesamten Datenbestand hält.
Diese Aufteilung kann bei großen bzw. alten Datenbeständen zu erheblichen Performanceverbesserungen führen, da im Aktiv-Stand nur ein Bruchteil der Daten im Zugriff ist.
Die Option befindet sich im finalen Test, und wird demnächst in einer separaten Mittelung angekündigt.