Die Tarifpartner IGZ und BZA sehen Einsatzzulagen vor, die sich auf Grund unterschiedlicher Kriterien ergeben.
Rimini ermittelt diese Einsatzzulage im Rahmen des
„täglichen Prüflaufes“ und hinterlegt die Werte in einer entsprechenden Tabelle, die im Rahmen der Zeiterfassung einbezogen wird.
Auslöser für diese Leistung in Rimini ist die Situation, dass verschiedene Berufsgruppen abweichende Tariflöhne haben; Elektriker, Maler usw. Eingestellt werden auch solche Mitarbeiter mit einem Tariflohn der Zeitarbeit. Dieser Lohn ist auch den Lohnprogrammen bekannt.
Ungeachtet dessen, lässt sich mit dem abweichenden Stundenlohn natürlich auch ein für einen Einsatz ausgehandelter und vereinbarter Stundenlohn hinterlegen.
Nahezu alles was außerhalb einer normalen 35-Stundenwoche an Zuschlägen ermittelt werden muss, seien es Zuschläge für Überstunden, Früh-, Spät-, Nachtschicht, für besondere Leistungen und dergl. mehr, wird durch eine jeweilige Vereinbarung definiert.
Zugegeben, es ist nicht immer ganz einfach eine Vereinbarung zu setzen, doch sind die meisten Vereinbarungen im Rahmen der Rimini-Installation bereits vorhanden; einige müssen ggf. geringfügig modifiziert werden.
Unter Mustersätze ist ersichtlich wie die einmal festgelegten Vereinbarungen bei allen Neuanlagen von Mitarbeitern und Kunden übernommen werden können. Ungeachtet dessen sind natürlich auch einsatzbezogene Vereinbarungen möglich die im Rahmen einer Disposition einer dort gegebenen Situation Rechnung tragen. Und letztlich sind selbst bei gleicher Thematik, z.B. Überstunden, wie das bebilderte Beispiel zeigt, unterschiedliche Vereinbarungen bezüglich Kunden und Mitarbeiter erforderlich.
Die Reisekostenautomatik ist in Rimini das Programmmodul das am häufigsten vom Einsparwahn des Bundes-Finanzministeriums betroffen ist. Durch die sich ständig ändernde Rechtslage, der in Rimini immer unmittelbar Rechnung getragen wird, hat sich die Reisekostenautomatik als hochwillkommenes und wirksames Instrument erwiesen.
In relativ wenigen Schritten erhält sie im Bereich der Disposition die Informationen die im Rahmen der Zeiterfassung eine tagesgenaue Verteilung eines vorgegeben pauschalen Betrages auf jeweilige Lohnarten vornimmt.
Die Verteilung erfolgt in der Reihenfolge, dass zunächst ggf. Übernachtungskosten berücksichtigt werden, dann der Verpflegungsmehraufwand und sollte dann noch etwas übrig sein geht es auf die Fahrkosten und im „schlimmsten“ Fall müssen für den Rest Steuer- und Sozialabgaben entrichtet werden. In den meisten Fällen wird hier aber üben den Monatsausgleich ausgeglichen. Im Beispiel ist eine Situation dargestellt, bei der nach drei Monaten der Verpflegungsmehraufwand (VMA) nicht mehr berücksichtig werden kann.
Der Wochenausgleich
wird automatisch angewählt sobald alle Tage einer jeweiligen Woche eine
„Zeiterfassung“ haben. Lohn-/Rechnungszuschläge, welcher Art auch immer, werden über Vereinbarungen
definiert und innerhalb einer Woche fast ausschließlich auf Tage bezogen.
Ausnahme sind Überstunden-Zuschläge die auf der Basis jeweiliger
Wochenarbeitszeiten berechnet werden und als Ausgleichszeitraum ggf. die Woche
haben, wie es in den meisten Fällen für rechnungsseitig zu stellende Zuschläge
gehandhabt wird. Siehe auch unter Vereinbarungen.
Analog zum Wochenausgleich wird auch der Monatsausgleich, sofern alle
Tage eines Monats eine „Zeiterfassung“ haben, automatisch ausgewählt und
Lohn-/Rechnungszuschläge, welcher Art auch immer, gemäß gegebener
Vereinbarungen ermittelt. Wie bereits unter Reisekostenautomatik beschrieben,
werden anschließend die Reisekosten einer Optimierung unterzogen. Tarifbedingte Einmalzahlungen werden glücklicherweise immer rechtzeitig bekannt gegeben, sodass diese in Rimini eingearbeitet werden und unter gegebenen Umständen automatisch ausbezahlt werden können.
Austritte von Mitarbeitern bewirken ggf. einen vorzeitigen Monatsausgleich
für die abschließende Betrachtung der Arbeitszeit- und Urlaubskonten und auch
dem ausbezahlten Urlaubsgeld bleibt eine Überprüfung nicht erspart für den Fall,
dass der Austritt vor dem 1. April des Folgejahres stattfindet.
Werte die über die verschiedensten Automatiken ermittelt werden dokumentieren
den allgemeinen Stand der Dinge, sind jedoch in den meisten Fällen direkt manuell
abänderbar.
Die Zeiterfassung, wohl eines der wichtigsten Gewerke in jedem diesbezüglichen System erstreckt sich in Rimini zwar nur über eine Bildschirmseite, hat jedoch den höchsten Grad an Automatisierung für alles, was sich aus der Eingabe der täglichen Arbeitsstunden eines Mitarbeiters, gemäß den Rahmenbedingungen, wie sie durch die Planung für einen jeweiligen Einsatz gegeben sind, ermitteln lässt. Das programmseitige Hauptgeschehen erfolgt dabei im Hintergrund und wird durch die Auflistung aller ermittelten Lohn- und Rechnungsarten sichtbar. Die Ermittlung von Zulagen wie sie durch Vereinbarungen definiert sind werden ebenso automatisch umgesetzt wie Einsatzzulagen gemäß den Vorgaben aus den Tarifverträgen. Über die Reisekostenautomatik wird ein gegebener pauschaler Betrag pro Tag auf entsprechende Lohnarten aufgegliedert,
die wiederum beim automatisch stattfindenden Monatsausgleich durch eine abschließende Betrachtung zur günstigsten steuerlichen Konstellation führt. Überhaupt hat es der Monatsausgleich in sich, ob automatisch eingeleitet, wenn alle Tage eines Monats erfasst sind, oder auch manuell eingeleitet regelt er die individuell pro Mitarbeiter festgelegte Führung des Arbeitszeitkontos, ermittelt die Urlaubsabgeltung für den Fall, dass ein Mitarbeiter ausscheidet, ermittelt Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gemäß den tariflichen Einstufungen und fordert das Weihnachtsgeld auch automatisch wieder zurück, wenn ein Austritt in den ersten drei Monaten des Folgejahres stattfindet.
„Automatisch“ heißt in Rimini aber nicht unumstößlich; automatisch wird ein Vorschlag unterbreitet, der manuell an eine jeweilige Situation angepasst werden kann.